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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Was erwartet Sie in der Übergangseinrichtung?

Ich hätte gerne allgemeine Informationen

Seit Oktober 2020 leben 88 psychisch erkrankte Menschen im Neubau an der Agilolfingerstraße 1 in einer besonderen Wohnform.  Die Leistungen werden in drei unterschiedlichen Modulen erbracht, nämlich in einem Rund-Um-Die-Uhr-Angebot, einem Tagesbetreuungsangebot oder einem Abend- und Nacht-Betreuungsangebot. Das durchschnittliche Alter unserer Klientel liegt bei etwa 27 Jahren.

In den beiden Wohnbereichen erbringen Fachteams, vorwiegend aus den Berufsgruppen Pflege, Ergotherapie und Sozialpädagogik individuelle Leistungen aber auch Leistungen in Gruppen. Diese werden durch übergreifende Angebote wie Psychologie, Musik- und Gestaltungstherapie sowie durch Freizeit- und Sport-Angebote ergänzt. Alle Leistungen in der Übergangseinrichtung sind zeitlich begrenzt und sollen bei der Bewältigung persönlicher Entwicklungen begleiten.

Was ist das „Rund um die Uhr Betreuungsangebots“?

Das „Rund um die Uhr Betreuungsangebot“ richtet sich an erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, denen vorübergehend oder für längere Zeit die selbständige Lebensführung schwerfällt, die aber ihre Autonomie zurückerlangen wollen und daran arbeiten möchten.
Alle Klient*innen sind Teil der Gemeinschaft im Wohnbereich. Schwerpunkt ist hier die gemeinsame Bewältigung von Alltagsaufgaben aber auch die Gestaltung von Freizeit, Bewegung, Entspannung, Kultur und Hobbies.
Zusätzlich sind die individuellen Möglichkeiten zur Teilhabe an strukturierter Beschäftigung so weit eingeschränkt, dass behutsame Vorbereitungen auf eine passende Maßnahme in diesem Modul angeboten werden.
Rund um die Uhr ist eine Fachkraft als Ansprechperson im Haus.

Tagesbetreuungsangebot

Dieses Modul richtet sich an erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die im Stadtgebiet wohnen (auch ambulant betreut), und die werktags fachkompetente Leistungen für die Vorbereitung auf Beschäftigung oder Qualifizierung in Anspruch nehmen möchten.
Dabei sind die individuellen Möglichkeiten zur Teilhabe an strukturierter Beschäftigung so weit eingeschränkt, dass eine behutsame Vorbereitung auf eine passende Maßnahme notwendig ist.
In der Tagesbetreuung sind die Klient*innen in festen Betreuungsgruppen, in denen neben dem Ausbau der individuellen Belastbarkeit auch die gemeinsame Gestaltung von Freizeit, Bewegung, Entspannung, Kultur und Hobbies stattfinden.

Abend-und Nachtbetreuungsangebot

Dieses Modul richtet sich an erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, denen vorübergehend oder für längere Zeit die selbständige Lebensführung schwerfällt, die jedoch mittelfristig selbstständiger wohnen wollen und können.
Klientel in diesem Modul geht werktags einer Beschäftigung außer Haus nach. Gleichzeitig besteht aber ein Unterstützungsbedarf abends, nachts und an den Wochenenden.
Alle Klient*innen sind Teil der Gemeinschaft im Wohnbereich. Schwerpunkt ist hier die gemeinsame Bewältigung von Alltagsaufgaben aber auch die Gestaltung von Freizeit, Bewegung, Entspannung, Kultur und Hobbies. Rund um die Uhr ist eine Fachkraft als Ansprechperson im Haus.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot richtet sich an Erwachsene, die aufgrund der Art ihrer Erkrankung Unterstützung bei der selbstständigen Lebensführung benötigen.
Unser Angebot ist ausgelegt für Menschen mit psychischen Erkrankungen, wie Psychosen (Schizophrenien, schizotype und wahnhafte Störungen), affektive Störungen, Neurosen sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.
Interessent*innen sind unabhängig von Rasse, Staatsangehörigkeit, Weltanschauung, Lebenslage, sexueller Orientierung und Lebensform willkommen.

Gibt es Ausschlusskriterien? Wer kann nicht in unserer Einrichtung aufgenommen werden?

Nicht aufgenommen werden können Menschen, die jünger als 18 Jahre alt sind. Menschen mit einer primären Suchterkrankung, einer primären Intelligenzminderung oder Entwicklungsstörung sowie Menschen mit Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2, die wir nicht aufnehmen.
Zudem werden ausreichende Sprachkenntnisse vorausgesetzt, um an den Maßnahmen teilnehmen und von den Angeboten profitieren zu können. Auch für die soziale Integration in die Klient*innengruppe sind Grundkenntnisse notwendig. Ob die Deutschkenntnisse ausreichen, entscheidet das Aufnahmeteam im Einzelfall.

Wie kommt es zu einer Aufnahme?

Wie kann ich mich um einen Platz in der Übergangseinrichtung bewerben?

Für die Aufnahme benötigen wir eine aktuelle ärztliche Epikrise sowie ein kurzes Motivationsschreiben, in dem der individuelle Unterstützungsbedarf und erste Ziele formuliert werden sollen. Falls vorhanden kann auch ein Lebenslauf, der neben den Rahmendaten auch besondere Lebensereignisse abbilden darf, mitgeschickt werden. Nach Sichtung der Unterlagen werden die Interessent*innen zu einem persönlichen Kennenlern-Termin eingeladen. Im Rahmen des Kennenlernens sollen Motivation, Mitwirkungsbereitschaft und Belastbarkeit abgeklärt werden, um die erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme sicherzustellen.  

Sofern eine Zusage von Einrichtungsseite erfolgt, müssen sich die Bewerber*innen um die Kostenklärung kümmern. Dabei unterstützen externe Dienste wie z. B.  der Kliniksozialdienst oder Mitarbeiter*innen von Sozialpsychiatrischen Diensten.

Welche Kosten muss ich vor Aufnahme beantragen

Die Kosten gliedern sich auf in Leistungen der Eingliederungshilfe (SBG IX), also für die fachliche Unterstützung der Klient*innen und in Leistungen zur Existenzsicherung (SGB XII) für Lebensunterhalt und Miete.
Diese Kosten müssen ggf. bei verschiedenen Leistungsträgern beantragt werden. Beide Leistungen müssen vor Einzug beantragt sein. Bitte fragen Sie dabei Ihren Kliniksozialdienst oder auch die zuständigen Mitarbeiter*innen vom Sozialpsychiatrischen Dienst um Hilfe und Unterstützung.
Unter Umständen kann man auch als sog. Selbstzahler*in in die Einrichtung einziehen. Dies muss jedoch mit der Einrichtungsleitung vorbesprochen und abgestimmt werden.
Staatliche Leistungen (wie zum Beispiel Renten, Kindergeld oder Arbeitslosengeld) müssen während des Aufenthaltes in unserem Haus von den Klient*innen anteilig an den zuständigen Kostenträger abgegeben werden.

Kann ich meine Möbel mitbringen? Kann ich persönliche Sachen bei Ihnen einlagern?

Die Apartments in der Übergangeinrichtung sind voll möbliert, so dass nur nach Rücksprache mit dem Aufnahmeteam ggf. Kleinmöbel mitgebracht werden können. In der Einrichtung gibt es keine Möglichkeit persönliche Habe in größerem Umfang einzulagern.
Was Sie vor Aufnahme bedenken sollten, habe wir auf der Checkliste unter folgendem Link zusammengefasst:

Checkliste_vor_Aufnahme

Kann ich meine eigene Mietwohnung behalten während ich in der Einrichtung lebe?

Falls ein Sozialleistungsträger die Maßnahme in der Übergangseinrichtung bezahlen soll, ist das leider nicht möglich. Für jede Person kann nur eine Wohnung finanziert werden – Doppelzahlungen schließt der Gesetzgeber aus.

Gibt es Informationen rund um den Aufenthalt?

Wann kann ich einziehen?

Sobald die Kostenübernahme zusichert ist, können wir Ihren Einzug planen. Dafür muss zunächst ein Apartment frei werden. Das Aufnahmeteam bleibt während des gesamten Aufnahmeprozesses mit Ihnen in Kontakt und stimmt mit Ihnen im Verlauf den Aufnahmetermin ab.

Wir empfehlen übrigens sich rechtzeitig auf den Umzug vorzubereiten und ggf. Unterstützung zu organisieren oder zu beantragen.

Was muss ich mitbringen?

Sie erhalten vor Einzug eine ausführliche Checkliste.

Wichtig ist für uns insbesondere, dass Sie für die ersten drei bis fünf Tage ausreichend Medikamente bzw. entsprechende Rezepte dabei haben, sofern Sie medikamentös behandelt werden. Zusätzlich sollten Sie dringend Ihren Personalausweis, ggf. Ihren Schwerbehindertenausweis und Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen. Auch ärztliche Entlassberichte, der Kostenübernahmebescheid, Berichte vermittelnder Einrichtungen sowie Zuzahlungsbefreiungen sind wichtig.

Was Sie an persönlichen Dingen benötigen, wissen Sie natürlich am besten. Denken Sie aber neben Bekleidung und Hygieneartikeln auch an persönliche Gegenstände, die Ihnen besonders wichtig sind – wie beispielsweise Erinnerungsstücke, Kuscheltiere, Fotos und Bilder sowie Unterhaltungsartikel (Bücher, Radio, Fernseher, Laptop, etc.). 

Kann ich mein Haustier mitbringen?

Die Haltung von Haustieren ist in der Einrichtung leider nicht gestattet.

Neben dem Tierwohl und den hygienischen Rahmenbedingungen kann insbesondere die Versorgung des Tieres (zum Beispiel im Falle einer zwischenzeitlichen Klinikunterbringung) vom Personal nicht gewährleistet werden. In seltenen Fällen können jedoch Ausnahmen mit der Einrichtungsleitung verabredet werden.

Welche Angebote gibt es zur Tagesstrukturierung?

Im SPZ wird eine Vielzahl an tagesstrukturierender Maßnahmen angeboten. Neben den ergotherapeutischen Programmen gibt es diverse Gruppen- und Einzelangebote. Gemeinsam mit der koordinierenden Bezugsperson vereinbaren Sie ein individuelles Wochenprogramm, welches zu Ihren Fähigkeiten, Interessen und Ihrer Belastbarkeit passt und stetig angepasst werden kann.
Die tagesstrukturierenden Maßnahmen sollen die Bewältigung von Alltagsaufgaben fördern und orientieren sich deshalb an den neun Lebensbereichen des Bundesteilhabegesetzes:

  • Lernen und Wissensanwendung
  • Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
  • Kommunikation
  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • Häusliches Leben
  • Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
  • Bedeutende Lebensbereiche
  • Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

Darüber hinaus bieten sich aufgrund der Nähe zur Isar in der unmittelbaren Umgebung viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. In der Einrichtung selbst stehen den Klient*innen Gruppen- und Gemeinschafträume sowie ein Gymnastikraum mit verschiedenen Sportgeräten zur Verfügung.

Sind die Angebote verpflichtend?

Wir verständigen uns mit unseren Klient*innen auf personenbezogene, konkrete Fachleistungen, die sich am individuellen Bedarf orientieren. Die Fachleistungen setzen die aktive Beteiligung der Klientel voraus.

Dabei berücksichtigen wir das individuelle Leistungsvermögen sowie die Fähigkeiten und Interessen unserer Klient*innen.

Der persönliche Wochenplan mit Gruppen- und Einzelleistungen orientiert sich an individuellen Entwicklungswünschen, er ist variabel und immer wieder anpassbar. Eine regelmäßige Teilnehme ist aber Voraussetzung für einen produktiven Eingliederungsprozess.

Gibt es Psychiater*innen im Haus?

Unsere Klient*innen haben grundsätzlich freie Arztwahl und können immer bei ihrer*ihrem niedergelassenen Psychiater*in bleiben. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vermittelt die Einrichtung im Bedarfsfall aber ärztliche Hilfe. Hierzu findet wöchentlich eine ärztliche Visite im Haus statt, zu welcher man sich nach Rücksprache anmelden kann.

Muss ich Medikamente nehmen, wenn ich bei Ihnen wohne?

Ärztlich verordnete Medikamente sollten von unseren Klient*innen regelmäßig eingenommen werden. Hierzu benötigen wir beim Einzug eine ärztliche Übersicht über den aktuellen medikamentösen Behandlungsplan. Falls unseren Klient*innen die regelmäßige und eigenständige Medikamenteneinnahme schwerfallen sollte, unterstützen wir diese gerne (z.B. in Form eines Medikamententrainings).
Veränderungen in der Medikation sollten immer in Rücksprache mit der Ärztin* dem Arzt erfolgen. Selbstverständlich müssen Klient*innen hier keine Medikamente einnehmen, wenn dies aus ärztlicher Sicht nicht (mehr) erforderlich ist.

Ist auch nachts Fachpersonal im Haus?

Nachts stehen Pflegefachkräfte sowie eine Rufbereitschaft zur Verfügung.

Kann ich meine ambulante Psychotherapie fortführen?

Wenn eine ambulante psychotherapeutische und/ oder psychiatrische Anbindung bereits besteht, raten wir dringend diese aufrechtzuerhalten.
Sofern noch keine Anbindung besteht, diese aber gewünscht oder empfohlen wird, kann Ihre Bezugsperson Sie bei der Suche und Kontaktaufnahme beraten und unterstützen.
Von unserem psychologischen Fachdienst werden psychologische Beratungsgespräche angeboten. Außerdem steht Ihnen der Fachdienst Psychologie im Fall von Krisen zu entsprechenden Gesprächen und Interventionen zur Verfügung.

Welche Regeln gelten in der Einrichtung?

Gibt es Regeln zu Drogen und suchtmachenden Substanzen?

In unserem Haus und auf unserem Gelände gilt zum Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung ein absolutes Drogenverbot (Alkohol, THC, andere Drogen). Alkohol wie auch andere Drogen oder suchtmachende Substanzen können in einem engen Zusammenhang mit dem (Wieder-) Ausbruch, der Zuspitzung und Aufrechterhaltung psychischer Erkrankungen stehen. Aus diesem Grund ist jeglicher Konsum untersagt.

Dies gilt sowohl für Klient*innen als auch für ihre Besucher*innen und das Personal.  Klient*innen, die es zum Wohl der eigenen Gesundheit bereits geschafft haben längerfristig abstinent zu sein und auch motiviert sind diese Abstinenz aufrechtzuerhalten, werden von uns sehr gerne beraten und unterstützt. Sollten Sie allerdings nicht bereit sein auf THC oder andere Drogen zu verzichten, sind wir leider nicht die richtige Einrichtung für Sie.

Gibt es Regeln zu Gewalt?

Wir sind ein gewaltfreies Haus.

Gewalt tritt in unterschiedlichen Erscheinungsformen auf, zum Beispiel physische Gewalt, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, neue Gewaltformen im Internet, indirekte, strukturelle Gewalt, kulturelle oder versteckte Gewalt.

In unserer Einrichtung wird keine Form von Gewalt toleriert. Kritische Vorfälle werden thematisiert und offen angesprochen um Lösungen zu finden und Regeln und Entscheidungen transparent zu machen.

Gewalttätiges Verhalten kann zur Kündigung des Wohn- und Betreuungsvertrags führen.

Wie sind die Besuchsregeln in der Übergangseinrichtung?

Einerseits sind wir derzeit an die Infektionsvorschriften durch Corona gebunden. Das heißt, dass Besucher*innen unserer Klientel einen tagesaktuellen, negativen Corona-Schnelltest vorlegen müssen. Die Kontaktdaten werden zur Nachverfolgung für vier Wochen aufgehoben.

Andererseits ist es uns sehr wichtig, dass unsere Klientel persönliche soziale Kontakte zu Freunden und Familie auch während des Aufenthaltes in unserem Haus pflegt. Wir bitten dennoch darum, sich an die Besuchszeiten zu halten, damit die Klient*innen ihre individuellen Maßnahmen ungestört verfolgen können.

Die Besuchszeiten sind wie folgt:

Mo, Di, Do, Fr                                  16:00 – 22:00 Uhr
Mittwoch                                        14:00 – 22:00 Uhr
Sa, So, Feiertage                             10:00 – 22:00 Uhr

Es ist möglich Besuch im eigenen Apartment, in der Lobby oder auch in den Aufenthaltsräumen des eigenen Wohnbereichs zu empfangen. Übernachtungsbesuch ist leider nicht erlaubt.

Wie ist die Ausstattung der Einrichtung?

Wie sind die Apartments ausgestattet?

Unsere Klient*innen leben in Ein-Zimmer-Apartments, die jeweils ein eigenes Bad und eine Küchenzeile haben. Darüber hinaus sind sie möbliert mit einem dreitürigen Kleiderschrank, einem Tisch und zwei Stühlen, einem Bett mit allen Auflagen und Bezügen (die man gerne auch durch persönliche Wäsche ersetzen kann). Außerdem mit Garderobe, Schuhregal, Sideboard und allen Lampen.
Einen Eindruck können Sie sich verschaffen unter: https://parbay-spz.zone35.de/uebergangseinrichtung/  Für den Haushalt gibt es zwei Geschirrtücher sowie Spül-und Putzmittel je nach Grad der Selbständigkeit in der Haushaltsführung.
Geschirr, Handtücher und Badtücher sollten Sie selbst mitbringen.
Natürlich ist es wichtig sich im eigenen Zimmer wohlzufühlen. Deshalb dürfen Zimmer – natürlich unter Auflagen – mit persönlichen Gegenständen dekoriert und eigenständig gestaltet werden.

Welche Gemeinschaftsräume gibt es?

Es gibt auf jeder der vier Etagen einen Gemeinschaftstraum mit einer Teeküchenzeile und einen weiteren Gemeinschaftsraum im Lounge-Stil. Private Wäsche waschen Sie ggf. mit Anleitung in der Waschküche auf Ihrem Stockwerk.
Darüber hinaus sind Sie willkommen, den Speisesaal, Garten, Gymnastikraum mit Sportgeräten und den Partykeller zu nutzen.

Wie sieht die Verpflegung aus?

Die meisten Klient*innen starten bei uns in der sog. Vollversorgung. Sie erhalten also Getränke, Frühstück, Mittagessen, Abendessen und eine Zwischenmahlzeit von unserer Großküche. Täglich gibt es vegetarische Alternativen auf dem Speiseplan. Allergien oder Unverträglichkeiten sollten vorab besprochen werden, um mit dem Küchenteam die Versorgung abzusprechen.
Ziel sollte natürlich die größtmögliche Selbständigkeit in der Haushaltsführung und Verpflegung sein. Zur Unterstützung gibt es dafür eigene Kochgruppen und hauswirtschaftliche Trainingsgruppen.

Wer putzt die Apartments?

Im besten Fall reinigen Sie ihre Apartments selbst. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, stimmen Sie mögliche Hilfen und Maßnahmen mit Ihrer Bezugsperson ab.

Gibt es freies WLAN?

Ja, als Klient*in der Einrichtung erhalten Sie die Zugangsdaten für die Nutzung des freien WLANs.

Wie geht es zum Ende der Maßnahme weiter?

Muss ich gleichzeitig ausziehen und eine Arbeit beginnen?

Die meisten Klient*innen der Übergangseirichtung profitieren davon, wenn sie nicht beide Entwicklungsschritte gleichzeitig vollziehen müssen, sondern eine Aufgabe nach der anderen bewältigen können. Deshalb gibt es die Möglichkeit vom Rund-um-die Uhr-Angebot entweder zunächst eine Beschäftigung außer Haus zu beginnen und in der Übergangseinrichtung wohnen zu bleiben. So ist der erste Schritt sich in der neuen Beschäftigung/ Arbeit einzugewöhnen und das vertraute Wohnumfeld mit seinem stabilen Hilfesystem zunächst zu behalten.
Oder man kann als ersten Schritt den Auszug z. B. in eine Wohngemeinschaft vollziehen und behält das stabilisierende Tagesbetreuungsangebot in der Einrichtung für eine Übergangszeit bei.

Wo wohne ich nach Abschluss der Maßnahme?

Die Vermittlung in eine passende Wohnform erfolgt in Abhängigkeit von den individuellen Bedingungen und Wünschen. Wenn Sie vor Beginn der Maßnahme bereits Bürger*in der Landeshauptstadt München waren, besteht die Möglichkeit sich um eine eigene Sozialwohnung zu bemühen. Hierfür sind aber jahrelange Wartezeiten und jährliche Auffrisch-Meldungen beim Wohnungsamt nötig.
Der Mehrzahl unserer Klientel gelingt die Aufnahme in eine ambulant betreute Wohngemeinschaft im Stadtgebiet in die Wohnung eines Trägers der Eingliederungshilfe.
Wenn sich im Laufe des Aufenthalts herausstellt, dass die Verselbständigung in der begrenzten Maßnahmenzeit nicht gelingt, gibt es im Raum München stationäre Wohnangebote, die umfassendere Unterstützungsleistungen ermöglichen.
Jeder Vermittlungsweg wird entsprechend des jeweiligen Unterstützungsbedarfs von der koordinierenden Bezugsperson in unserer Einrichtung begleitet und unterstützt.

Wie finde ich eine Beschäftigung am Ende der Maßnahme?

Im Verlauf der Eingliederungsmaßnahme orientieren Sie sich mit Unterstützung der koordinierenden Bezugsperson über individuelle Vermittlungsmöglichkeiten.
Im Großraum München gibt es ein umfassendes und differenziertes Spektrum an Vermittlungswegen, das von Qualifizierung/ Ausbildung, über (Teilzeit)-Beschäftigung, Arbeitsgelegenheiten, Zuverdienst- oder Werkstatt-Arbeitsplätzen (auch dezentral) bis hin zur Mitgliedschaft in einem Clubhaus oder einer Tagestätte reicht. Im Verlauf der Eingliederungsmaßnahme besteht immer die Möglichkeit, verschiedene Betätigungsfelder über Erprobungspraktika auszuprobieren und sich klar zu werden über eigene Pläne, Belastungsgrenzen und Vermittlungsoptionen.

Kann die Eingliederungsmaßnahme vorzeitig beendet werden?

Das Angebot kann beendet werden, sofern Sie die Hilfen nicht mehr benötigen oder wünschen. Hierzu begeben wir uns möglichst frühzeitig in einen Austausch um einvernehmliche Lösungen zu finden.
Für alle Klient*innen gilt unsere Hausordnung, in der das Zusammenleben und die Zusammenarbeit geregelt ist. Sofern die Hausordnung wiederholt nicht respektiert wird und trotz intensiverer Bemühung keine Lösung gefunden werden kann, kann der Wohn- und Betreuungsvertrag von unserer Seite aus gekündigt werden. Dies ist zum Bespiel der Fall, wenn es zu aggressiven Verhaltensweisen gegenüber Mitklient*innen bzw. Personal kommt oder Drogen konsumiert werden.